1992 unterschrieb Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Allerdings erfolgte diese Ratifizierung unter einem Vorbehalt: Kinderrechte wurden dem nationalen Asyl- und Ausländerrecht nachgeordnet, dadurch ergaben sich insbesondere für Asylsuchende zwischen 16 und 18 Jahren erschwerte Bildungszugänge. Das ist der Hintergrund, wieso sich der Trägerkreis Junge Flüchtlinge gründete, der seit 2000 die SchlaU-Schule betreibt: Mithilfe eines schulanalogem Unterrichts sollte diese Lücke gefüllt werden.
2010 wurde dieser Vorbehalt aufgehoben, Restriktionen sind jedoch nach wie vor vorhanden. Viele der bestehenden Bildungsmöglichkeiten für Geflüchtete ab 16 Jahren zielen darauf ab, die Menschen so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Höhere Bildungsabschlüsse sind kaum vorgesehen. Das ist mit ein Grund, wieso es die SchlaU-Schule nach wie vor benötigt. Aber auch, weil sie auf die vielfachen Herausforderungen und Barrieren, mit denen junge Geflüchtete in Deutschland konfrontiert sind, Rücksicht nimmt.
Zudem erweiterte sich das Angebot der SchlaU-Schule Jahr für Jahr – von Alphabetisierungs – und Förderklassen, über das Nachbetreuungsprogramm Übergang Schule-Beruf, bis hin zur eigenen interdisziplinären Denkwerkstatt, der SchlaU-Werkstatt für Migrationspädagogik. Die Werkstatt soll helfen, all die Erfahrungen, die die Schule mit Geflüchteten gemacht hat, ins Regelsystem zu transferieren.