Uljana Doda besucht die SchlaU-Schule. Eine Schule, die Geflüchtete unterrichtet, die keinen Zugang zum Regelsystem haben. Dabei verpflichtete sich Deutschland – wie auch alle anderen Vertragsstaaten – durch den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, dass sie das Recht des Kindes auf Bildung anerkennen. Doch nicht nur das Beispiel von Uljana Doda zeigt, dass Bildungszugänge nach wie vor unterschiedlich gestaltet sind: Viele unbegleitete Minderjährige haben keinen Zugang zum Regelschulsystem.
Laut dem Weltbildungsbericht 2019 „Migration, Flucht und Bildung: Brücken bauen statt Mauern“ werden 85 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb des Regelsystems beschult. Laut Manos Antoninis, dem Direktor des Weltbildungsberichts verstärken separierende Maßnahmen die Bildungsbenachteiligung von Geflüchteten und Zuwander*innen. Deutschland müsse hier nachholen: „Deutschland ist stark in vielen anderen Bereichen. Das gemeinsame Lernen aller muss die nächste Aufgabe sein, der sich das Land stellt“.
Zudem werden Bildungsbiographien nach wie vor vererbt: Zwar zeigt die Mikrozensus-Erhebung des Statistischen Bundesamtes, dass gerade Menschen mit Migrationshintergrund öfter keinen Schulabschluss haben als Menschen ohne Migrationshintergrund. Dennoch betonen die Autor*innen des aktuellen OECD-Berichts „Bildung auf einen Blick“, dass weniger der Migrationshintergrund für den Bildungsweg ausschlaggebend ist, sondern viel mehr der soziale und ökonomische Status sowie der Bildungsabschluss der Eltern. So erreichen in Deutschland nur rund 15 Prozent der Erwachsenen mit Eltern ohne Abitur ein abgeschlossenes Hochschulstudium, im OECD-Durchschnitt liegt dieser Wert bei 21 Prozent.