Durch den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten und damit auch Deutschland, dass sie das Recht des Kindes auf Bildung anerkennen. „Um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen“, soll der Besuch der Grundschule verpflichtend sein, weiterführende Schulen sollen allen Kindern verfügbar und zugänglich gemacht werden und auch der Zugang zu Hochschulen allen ermöglicht werden.
der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, werden außerhalb des Regelsystems beschult.
Der Weltbildungsbericht 2019 „Migration, Flucht und Bildung: Brücken bauen statt Mauern“ zeigt, dass in Deutschland bereits einiges unternommen wird, um dieses Recht für alle zu verwirklichen. Positiv hervorgehoben wird zum Beispiel die Sprachförderung mit der Geflüchtete unterstützt werden. Zusätzliche 800 Millionen Euro sind für die sprachliche Bildung in Kindertagesstätten für den Zeitraum 2016 – 2020 vorgesehen.
Aber es gibt auch Verbesserungsbedarf, wenn es um die Chancengerechtigkeit in Deutschland geht, heißt es im Bericht weiter: So werden 30 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren in Sonderprogrammen außerhalb von Regelschulklassen beschult. Bei den über 16-jährigen unbegleiteten Minderjährigen sind das sogar knapp 85 Prozent. „Separierende Maßnahmen in Ländern mit hohem Einkommen von Frankreich bis Österreich und Deutschland verstärken die Benachteiligung von Einwanderern und Flüchtlingen weiter. Deutschland ist stark in vielen anderen Bereichen. Das gemeinsame Lernen aller muss die nächste Aufgabe sein, der sich das Land stellt“, sagt Manos Antoninis, Direktor des Weltbildungsberichts.
der Bevölkerung ab 15 Jahren mit Migrationshintergrund besitzt keinen allgemeinbildenden Schulabschluss.
der Bevölkerung ab 15 Jahren mit Migrationshintergrund besitzt eine Fachhochschul- oder Hochschulreife.
der Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Migrationshintergrund besitzt keinen allgemeinbildenden Schulabschluss.
der Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Migrationshintergrund besitzt eine Fachhochschul- oder Hochschulreife.
Repräsentative Zahlen zum Bildungsverlauf und –zugang von Schutzsuchenden in Deutschland liegen keine vor, allerdings können durch die Mikrozensus-Erhebung Aussagen über Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und ihre Schulabschlüsse getroffen werden: Demnach haben Menschen mit Migrationshintergrund deutlich öfter keinen Schulabschluss als Menschen ohne Migrationshintergrund. 12,9 Prozent verfügen über keinen allgemeinbildenden Schulabschluss und 46,2 über keinen beruflichen Bildungsabschluss. Zum Vergleich: Bei Menschen ohne Migrationshintergrund liegen diese Werte bei 1,6 (allgemeinbildend) und bei 20 Prozent (beruflicher Bildungsabschluss). Gleichzeitig weisen Menschen mit Migrationshintergrund öfter eine Fachhochschul- oder Hochschulreife (33,4 Prozent versus 31,5 Prozent bei Menschen ohne Migrationshintergrund) sowie einen Bachelor (3,4 versus 1,8 Prozent) und einen Master (2,4 versus 1,1 Prozent) auf.
Im aktuellen OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick“ wird jedoch betont, dass weniger der Migrationshintergrund für den Bildungsweg ausschlaggebend ist, sondern viel mehr der soziale und ökonomische Status sowie der Bildungsabschluss der Eltern. So erreichen in Deutschland nur rund 15 Prozent der Erwachsenen mit Eltern ohne Abitur ein abgeschlossenes Hochschulstudium, im OECD-Durchschnitt liegt dieser Wert bei 21 Prozent. Gleichzeitig fehle es an einer notwendigen Durchmischung von benachteiligten und weniger benachteiligten Schüler*innen. Denn 46 Prozent der Schüler*innen, die sozial oder ökonomisch benachteiligt sind, besuchen Schulen, in denen viele benachteiligte Schüler*innen zu finden sind.
Kritik an der Definition Migrationshintergrund
Laut dem Statistischen Bundesamt, das Informationen über Migrant*innen durch die Mikrozensus-Erhebung erhält, hat eine Person dann einen Migrationshintergrund „wenn, sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist”. Expert*innen zufolge ist diese Definition problematisch. Die Sozialanthropologin Anne-Kathrin Will kritisiert beispielsweise, dass ein wesentlicher Teil der deutschen Migrationsgeschichte unsichtbar bliebe, da Migrationsbezüge von deutschen Geflüchteten und Vertriebenen sowie deren Nachkommen nicht erfasst werden. Dadurch würde ein „Migrationshintergrund” mit „Ausländisch-Sein” gleichgesetzt.
Bildungsagenda 2030
Bis 2030 soll für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sichergestellt und Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen gefördert werden. So lautet eines der Sustainable Developement Goals (SDGs), die im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Die UNESCO koordiniert die Umsetzung der Bildungsagenda 2030. Der UNESCO-Weltbildungsbericht evaluiert jährlich die Fortschritte bei der Umsetzung der Bildungsagenda 2030.