Das Recht auf Arbeit in Zahlen

In Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, dass jede*r das „Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit“ hat. Auch in der Europäischen Sozialcharta wird das Recht auf Arbeit genannt, um dieses umzusetzen, müssen die Vertragsparteien unter anderem folgende Maßnahmen ergreifen: Unentgeltliche Arbeitsvermittlungsdienste für alle Arbeitnehmer*innen müssen eingerichtet oder aufrechterhalten werden und eine geeignete Berufsberatung, Berufsausbildung und berufliche Wiedereingliederung sichergestellt oder gefördert werden.

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von etwas mehr als einer Million Geflüchteten, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, haben einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

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der erwerbsfähigen Staatsbürger*innen aus den Hauptherkunftsländer der Geflüchteten sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

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 der erwerbsfähigen deutschen Staatsbürger*innen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

In Deutschland funktioniere die Arbeitsmarktintegration laut Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, besser als erwartet: „Von mehr als einer Million Menschen, die vor allem seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, haben heute bald 400.000 einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz“, erklärte er im Dezember 2018.

Das bestätigen auch die Statistiken der deutschen Bundesagentur für Arbeit. Demnach waren im Oktober 2018 298.000 Staatsbürger*innen zentraler nichteuropäischer Herkunftsländer der Geflüchteten (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) sozialversicherungspflichtig beschäftigt und die Beschäftigungsquote steigt seit 2016 stetig an: Noch im Oktober 2016 lag diese bei 16,3 Prozent, im Oktober 2017 bei 24,1 und im Oktober 2018 bei 32,3 Prozent.

Dennoch liegt die Beschäftigungsquote von Staatsangehörigen aus den Hautherkunftsländer der Geflüchteten deutlich unter jenen von deutschen Staatsbürger*innen (69,4 Prozent im Oktober 2018), aber auch von ausländischen Staatsbürger*innen insgesamt (50,3 Prozent im Oktober 2018). Das Gleiche gilt für die Arbeitslosenquote: Wiesen deutsche Staatsangehörige im Oktober 2018 eine Arbeitslosenquote von 5,2 Prozent auf, lag diese bei Ausländer*innen bei 12,2 Prozent und bei Bürger*innen aus den Asylherkunftsländern bei 34,6 Prozent. Doch auch bei der Arbeitslosenquote von Geflüchteten zeigt sich ein Aufwärtstrend – im Oktober 2016 lag diese bei 51 Prozent, im gleichen Monat 2017 bei 42,7 Prozent.

Auch, wenn ein positiver Trend in der Beschäftigung von Geflüchteten erkennbar ist, zeigt eine aktuelle Studie der OECD (Settling In 2018), dass viele höhergebildete Migrant*innen der ersten Generation überqualifiziert beschäftigt sind. So arbeiten in Deutschland 31,4 Prozent der Höhergebildeten und im Ausland geborenen Personen überqualifiziert. Das ist zwar weniger als im OECD-Durchschnitt (35,1 Prozent) oder im EU-Durchschnitt (33,8 Prozent), der Unterschied zu im Inland geborenen Personen ist jedoch deutlich höher, nämlich um 15,2 Prozentpunkte. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt arbeiten 20,9 Prozent der im Inland geborenen Personen überqualifiziert und im OECD-Durchschnitt 30,7 – das entspricht einem Unterschied von 4,4 Prozentpunkten in den OECD-Staaten und von 12,9 Prozentpunkten in den EU-Staaten.

Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt arbeiten 20,9 Prozent der im Inland geborenen Personen überqualifiziert und im OECD-Durchschnitt 30,7 – das entspricht einem Unterschied von 4,4 Prozentpunkten in den OECD-Staaten und von 12,9 Prozentpunkten in den EU-Staaten.

Definitionen

Statistiken der Bundesagentur für Arbeit: Die hier verwendeten Beschäftigungsquoten werden für ausländische Staatsbürger*innen auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) für die erwerbsfähige Bevölkerung berechnet. Die Arbeitslosenquoten wiederum umfasst nur Erwerbspersonen für sozialversicherungspflichtige und ausschließlich geringfügige Beschäftigung im Alter von 15 bis 65 Jahren sowie Arbeitslose.

OECD-Statistik „Settling In 2018“: Die Überqualifizierungsquote ist der Anteil der Höherqualifizierten, die in einem niedrig oder mittel-qualifizierten Job tätig sind. Berücksichtigt werden Personen, die nicht in (Aus-)Bildung und zwischen 15 und 16 Jahre alt sind. Höhergebildet wird mit den ISCED Stufen fünf bis acht definiert, niedrig bzw. mittel-qualifizierte Jobs mit den ISCO Stufen vier bis neun. Mehr Informationen zum ISCED: //www.bildungssystem.at/footer-boxen/isced-klassifikation/internationale-standardklassifikation-im-bildungswesen | Mehr Informationen zum ISCO: //www.ams.at/bis/bis/IscostrukturBaum.php