Das Recht auf Wohnen in Zahlen

Der Zugang zu Wohnraum müsse gefördert,  Obdachlosigkeit vorgebeugt und schrittweise beseitigt sowie die Wohnkosten so gestaltet werden, dass sie für Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, tragbar sind. Das sind die Maßnahmen, zu denen sich die Vertragsparteien der Europäischen Sozialcharta (Das Recht auf Wohnung, Artikel 31) verpflichten, um das Recht auf Wohnung zu gewährleisten. In Deutschland wurde das Recht auf Wohnen bereits 1919 im Zuge der Weimarer Verfassung formuliert – mit dem Ziel „jedem Deutschen eine gesunde Wohnung“ zu sichern.

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Menschen sind deutschlandweit wohnungslos.

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aller Wohnungslosen sind anerkannte Flüchtlinge.

Leistbarer Wohnraum ist in Deutschland ein knappes Gut. Das spüren sehr viele Menschen, egal, ob sie geflüchtet, migriert oder in Deutschland aufgewachsen sind. So waren nach der aktuellsten Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) ca. 860.000 Menschen im Jahr 2016 deutschlandweit ohne Wohnung. Gegenüber 2014 entspricht das einem Zuwachs von 40 Prozent. Die Schätzungen zeigen auch, dass Geflüchtete zunehmend Nachfragende in den Behelfsunterkünften als auch auf dem Wohnungsmarkt sind: Etwa die Hälfte aller Wohnungslosen in Deutschland, nämlich 440.000 Personen, sind anerkannte Flüchtlinge – im Regelfall werden sie in den Gemeinschaftsunterkünften geduldet.

„Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist unzureichend, der Sozialwohnungsbestand schrumpft ständig“, schlussfolgert Geschäftsführer der BAG W Thomas Specht, „zusätzlich haben Kommunen, Bundesländer und der Bund eigene Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Damit haben sie Reserven bezahlbaren Wohnraums aus der Hand gegeben“. Ändert sich die Wohnungspolitik nicht nachhaltig, schätzt die BAG W einen weiteren Zuwachs der Wohnungslosen von 2017 bis 2018 um ca. 40 Prozent – auf ca. 1,2 Millionen Menschen. Aktuellere Schätzungen liegen noch keine vor.

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so zufrieden sind Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, mit ihrer Wohnsituation.

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so zufrieden sind Geflüchtete, die in Einzelunterkünften leben, mit ihrer Wohnsituation.

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so zufrieden sind Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, mit der gebotenen Privatsphäre.

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so zufrieden sind Geflüchtete, die in Einzelunterkünften leben, mit der gebotenen Privatsphäre.

Die Werte basieren auf einer Skala von 1 (ganz und gar unzufrieden) bis 10 (ganz und gar zufrieden).

Einblicke in die Wohnsituation Geflüchteter gibt die repräsentative IAB-BAMF-SOEP-Erhebung, die 2016 durchgeführt wurde: So lebten zu diesem Zeitpunkt knapp die Hälfte der Befragten in einer Gemeinschaftsunterkunft und auch unter jenen, die bereits einen Schutzstatus hatten, lebten noch 33 Prozent in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Erhebung zeigt auch, dass Gemeinschaftsunterkünfte bei der Wohnqualität deutlich schlechter abschneiden: Während 75 Prozent der Einzelunterkünfte in reinen Wohngebieten waren, traf dies nur auf 45 Prozent der Gemeinschaftsunterkünfte zu, ganze 23 Prozent lagen in Industriegebieten und 30 Prozent in Gewerbe- und Wohngebieten. Außerdem hatten 51 Prozent der befragten Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften keine Möglichkeit einer auf Dauer ausgelegten Rückzugsmöglichkeit, da ihnen keine abgeschlossene Wohneinheit zur Verfügung stand.

Dies spiegelt sich auch bei der Frage nach der Zufriedenheit wider: Auf einer Skala von 0 („ganz und gar unzufrieden“) und 10 („ganz und gar zufrieden“) hatten die Befragten die Möglichkeit ihre Wohnsituation nach verschiedenen Gesichtspunkten zu bewerten: In puncto Privatsphäre lag diese Zufriedenheit bei den Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften bei 4,8 und bei jenen in Einzelunterkünften bei 8,1. Schlechter wurde nur die Möglichkeit von Freizeitangeboten in der Gemeinschaftsunterkunft bewertet (4,4). Auch in der Gesamtzufriedenheit schneiden die Gemeinschaftsunterkünfte mit einem Wert von 5,1 deutlich schlechter ab als Einzelunterkünfte (7,3).

Rechtliche Rahmenbedingungen

Asylsuchende und Asylbewerber*innen sind rechtlich verpflichtet bis zu sechs Wochen, längstens bis zu sechs Monaten bzw. bis zum Erhalt eines Schutzstatus (und spätestens 24 Monate danach), in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Danach erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen, zu Beginn bedeutet das in vielen Fällen auch eine Gemeinschaftsunterkunft. Bei dieser Anschlussunterbringung greifen jedoch bundeslandspezifische Regelungen, die sich teilweise deutlich unterscheiden. Zudem müssen Geflüchtete mit einem Schutzstatus seit dem in Kraft treten des Integrationsgesetzes (2016) drei Jahre lang in dem Bundesland wohnen, das für das Asylverfahren zuständig war.

IAB-BAMF-SOEP Befragung

Die IAB-BAMF-SOEP Befragung wurde erstmals im Rahmen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) 2016 durchgeführt und befragt Personen, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Januar 2016 nach Deutschland gekommen sind und hier einen Asylantrag gestellt haben. Berücksichtigt wurden dabei alle Personen unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Die Kurzanalyse des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Wohnsituation basiert auf den Daten der ersten Erhebungswelle, in der rund 4.500 Menschen zwischen Juni und Dezember 2016 befragt wurden.