Nele Wichtmann ist Medizinstudentin und nahm bei der ersten Muttersprachlichen Trauma-Ersthilfe-Ausbildung in Landsberg am Lech teil. Sie plädiert dafür, dass Menschen mehr aufeinander zugehen sollten, anstatt sich voneinander abzugrenzen, denn einer Verletzung könne nicht mit einer weiteren Verletzung begegnet werden. Das bedeutet für sie auch, dass traumatische Erfahrungen der Geflüchteten einerseits in mediale und öffentliche Debatten miteinbezogen werden und andererseits behandelt werden müssen.
Doch in Deutschland ist die psychotherapeutische Versorgungssituation für alle Menschen, die diese bräuchten, angespannt. Derzeit liegen die Wartezeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie bei 4,6 Monaten. „Für Geflüchtete ist es aufgrund von Sprachbarrieren und zahlreichen weiteren strukturellen Hürden noch um ein Vielfaches schwieriger, einen Therapieplatz bei einem*r niedergelassenen Psychotherapeut*in zu finden“, heißt es im Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Folteropfer (BAfF e.V.).
Dabei müsste laut der Aufnahmerichtlinie des Europäischen Parlaments allen Asyl-Antragssteller*innen eine adäquate medizinische und psychologische Betreuung zur Verfügung gestellt werden – insbesondere bei Opfern von Folter, Vergewaltigung und anderen schweren Gewalttaten.
Und davon gibt es in Deutschland viele: Laut einer Erhebung von Schutzsuchenden des Wissenschaftliche Instituts der AOK, gaben nur 22,5 Prozent aller Befragten an, dass sie selbst keine Gewalterfahrungen bzw. traumatischen Ereignisse erlebt haben. Zudem zeigt die Erhebung, dass bei insgesamt 44,6 Prozent aller Befragten ein Verdacht auf eine depressive Erkrankung vorliegt.
Milan Shahrokh kommt aus dem Iran und lebt seit zweieinhalb Jahren in Deutschland. Ganze zwei Jahre davon verbrachte er in einem Flüchtlingsheim. Eine Zeit, in der er psychische Probleme hatte. Durch die Muttersprachliche Trauma-Ersthilfe-Ausbildung für Geflüchtete konnte er zuerst sich selbst und danach auch anderen Geflüchteten helfen.
Die Projektleiterin der Ausbildung und Fachärztin für Psychosomatische Medizin, Dr.in med. Ulrike Wichtmann, will mit der Ausbildung auffangen, was in Deutschland allzu oft versäumt wird: „Die Erstbetreuung Geflüchteter ist gleich null. Die Ehrenamtlichen bemühen sich nach besten Kräften, aber bei traumatisierten Menschen bedarf es fundierten Wissens, um Retraumatisierungen zu verhindern“, so Wichtmann. Bevor eine eigentliche Traumatherapie begonnen werden kann, sind sichere Umstände notwendig. Doch gerade Sicherheit ist etwas, das vielen Geflüchteten in Deutschland lange fehlt. In dieser Zeit ist durch eine erste Stabilisierung viel zu erreichen.
Genau hier setzt das Projekt an: Geflüchtete sollen ihre Landsleute nach traumatisierenden Ereignissen im Herkunftsland oder auch auf der Flucht unterstützen, ihr gelerntes Wissen über Traumata weitervermitteln und mit Hilfe von neurophysiologisch wirksamen Körperübungen die Traumatisierten wieder ins Hier und Jetzt holen. Doch nicht nur fehlende psychoedukative Erst-Angebote, sondern auch die Rahmenbedingungen in den Aufnahmeländern haben einen Einfluss auf die Verarbeitung von traumatischen Erfahrungen. Das lange Warten auf eine Asylentscheidung, der oftmals mangelnde Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Bildungsangeboten, das Fehlen von Kontakten und Freund*innen, die Unsicherheit über die Situation nahestehender Menschen, die vielleicht noch im Herkunftsland sind und nicht nach Deutschland kommen können – laut Wichtmann werden Geflüchtete in einem Zustand von Hoffnungslosigkeit alleine gelassen.
Dr.in med. Ulrike Beckrath-Wilking ist Nervenärztin, Traumatherapeutin und Mitbegründerin des Trauma-Instituts Süddeutschland. Im Interview spricht sie unter anderem darüber, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um traumatisierten Geflüchteten Sicherheit in Deutschland zu geben und welche Auswirkungen eine fehlende Versorgung haben könnte.
Welchen Einfluss hat die Situation in Deutschland, also das Warten auf eine Entscheidung über den Aufenthaltsstatus oder die Rekonstruktion des Geschehenen im Rahmen des Asylverfahrens, auf das Trauma und die Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung?
Es ist ja eigentlich etwas Gesundes, aus einer Situation, die traumatisierend ist, flüchten zu können. Wären die Menschen danach in Sicherheit, wären die Folgefaktoren wahrscheinlich nicht so schlimm oder könnten rascher wieder abklingen. Aber die Menschen erleben auch auf der Flucht schreckliche Dinge. Dann kommen sie in Deutschland an und können sich immer noch nicht sicher fühlen. Du kennst die Sprache nicht, hast andauernd diesen Stress in einem Asylverfahren zu sein und weißt nicht, ob du überhaupt bleiben darfst. Niemand von uns könnte das leicht verkraften. Es ist wie eine dauernde Aufrechterhaltung des Stresses, das Nervensystem bleibt im überaktivierten Alarmzustand. Sehr wichtig zum Wiedergewinnen innerer Sicherheit wäre auch sozialer Anschluss, zum Beispiel indem man arbeiten darf oder auch einen Wohnraum hat, wo man sich sicher fühlt, also nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben zu müssen. Das dauernde Warten, ohne zu wissen, wie es weitergeht, ist Stress. Man kann die Zukunft nicht planen, die eigenen Ressourcen nicht einbringen. Damit eine innere Sicherheit überhaupt wieder entstehen kann, braucht es auch die äußere Sicherheit, die so nicht gegeben ist.
Welche Folgen hat eine fehlende psychische Versorgung?
Wenn das Erlebte einfach nur unverarbeitet im Nervensystem stecken bleibt und es keine Beruhigung gibt, keine Möglichkeit zu regulieren, bleiben die Menschen übererregbar und leiden an vielfältigen Traumafolgen. Auch in Deutschland haben wir das nach dem Zweiten Weltkrieg erlebt. Es gab sehr viel Leid und Traumatisierung zu einer Zeit, in der es noch kein Wissen über Traumafolgen gab und auch keine Möglichkeit einzugreifen. Daher wurde die Flucht nach vorn ergriffen zum Beispiel in den Wiederaufbau, um alles hinter sich zu lassen und zu vergessen. Das Erlebte ist aber immer noch unverarbeitet da und noch heute werden alte Menschen zum Teil wieder getriggert durch die Fluchtgeschichten der Migranten, die sie in Medien sehen und hören. Wir wissen heute, dass die unverarbeiteten Traumata der Eltern von den Kindern und Enkeln unbewusst aufgenommen werden. Um all das in Zukunft besser zu bewältigen, sind wir alle gefragt und sollten ein Verständnis für traumatisierte Menschen entwickeln. Auch damit traumatisierte Geflüchtete hier in Würde ankommen und leben dürfen.
Nurullah Gawhari lebte mit seiner Familie sieben Monate lang auf engsten Raum in einer Gemeinschaftsunterkunft. Danach lernte er Angelika Röhm, Projektleiterin des Hoffnungshaus Leonberg, kennen und hatte die Möglichkeit in das Hoffnungshaus einzuziehen – um dort das erste Mal seit seiner Ankunft in Deutschland tatsächlich willkommen geheißen zu werden.
Obwohl sich die Vertragsländern der Europäischen Sozialcharta dazu verpflichten, den Zugang zu Wohnraum zu fördern, Obdachlosigkeit vorzubeugen und schrittweise zu beseitigen und die Wohnkosten so zu gestalten, dass sie für Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, tragbar sind, haben nicht alle Geflüchtete so viel Glück wie Nurullah. Nach der aktuellsten Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) hatten ca. 860.000 Menschen im Jahr 2016 deutschlandweit keine Wohnung. Etwa die Hälfte von ihnen, nämlich 440.000 Personen, sind anerkannte Flüchtlinge. Im Regelfall werden anerkannte Flüchtlinge, die keine eigene Wohnung haben, in den Gemeinschaftsunterkünften geduldet.
Gerade nach den oftmals schrecklichen Erfahrungen im Heimatland und auf der Flucht, wäre ein Rückzugsort zentral. Aus der repräsentativen IAB-BAMF-SOEP-Erhebung, die 2016 durchgeführt wurde, geht jedoch hervor, dass 33 Prozent der befragten Geflüchteten mit Schutzstatus, in einer Gemeinschaftsunterkunft lebten. Außerdem gaben 51 Prozent der befragten Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften an, dass sie keine auf Dauer ausgelegte Rückzugsmöglichkeit hatten; ihnen stand keine abgeschlossene Wohneinheit zur Verfügung. Dementsprechend schlecht wurde auch die Zufriedenheit mit der Privatssphäre in diesen Unterkünften bewertet. Auf einer Skala von 0 („ganz und gar unzufrieden“) bis 10 („ganz und gar zufrieden“), wurde diese durchschnittlich mit 4,8 Punkten bewertet.
Alyaa Eikhudary ist eine der 35 Bewohner*innen des Hoffnungshaus Leonberg. Sie lebt gemeinsam mit vier weiteren Frauen in einer WG und erzählt, dass sich der Einzug in das Haus ein wenig schwierig gestaltete. Mittlerweile schwärmt sie jedoch von der offenen Atmosphäre und der Aufgeschlossenheit, hier im Haus.
Im Hoffnungshaus Leonberg finden sich Familien aus Deutschland, aus Syrien, Afghanistan und dem Kosovo. Einzelpersonen, die in WGs leben, aus den unterschiedlichsten Ländern kommen, verschiedene Sprachen sprechen und den Großteil ihres Alltags gemeinsam verbringen.
Das Hoffnungshaus in Leonberg ist das erste, das von der christlichen Hoffnungsträger Stiftung realisiert wurde. Bereits seit zweieinhalb Jahren gestalten Menschen mit unterschiedlichen Biographien das Zusammenleben hier. Zudem gibt es vor Ort die Möglichkeit, an Deutschkursen teilzunehmen, Unterstützungsangebote bei der Arbeitssuche, Beratungen bei Asylverfahren und psychologische Betreuung. Drei weitere Hoffnungshäuser wurden bereits realisiert, zwei Häuser sind derzeit in Planung.
Bis auf das Hoffnungshaus Leonberg basieren die Häuser auf einem Architekturkonzept, das schnell und qualitativ hochwertig bezahlbaren Wohnraum umsetzen kann. Zudem sind die Häuser so gestaltet, dass sie Schutz, Privatsphäre und gleichzeitig gemeinsamen Wohnraum für alle bieten. Damit reagiert das Team rund um die Hoffnungshäuser nicht nur auf die oftmals schwierige Wohnsituation in Gemeinschaftsunterkünften, sondern auch auf die Lage am privaten Mietwohnungsmarkt, denn bezahlbarer und gleichzeitig menschenwürdiger Wohnraum wird in deutschen Ballungszentren immer knapper.
Neben dem Fehlen von leistbaren und menschenwürdigen Wohnraum, ist Rassismus ein Problem bei der Wohnungssuche, mit denen speziell Geflüchtete und Migrant*innen, konfrontiert sind. Im Interview spricht die Stadt- und Fluchtforscherin Dr.in Christina West über dieses Problem, aber auch über die Notwendigkeit, neue Formen des Zusammenlebens zu entwickeln.
Welche Rolle hat das Wohnen in Bezug auf die Integration aller zu einer heterogenen und transversalen Gesellschaft?
In puncto Wohnen ist die Vorstellung handlungsleitend, dass Menschen dezentral – also nicht in Sammel- oder Gemeinschaftsunterkünften leben sollen, damit vielfältige Anschlussmöglichkeiten möglich werden und unterschiedliche Menschen sich kennenlernen. Mit dieser Vorstellung wird ein Großteil der Integrationsarbeit über die Grunddaseinsfunktion „Wohnen“ in Quartiere verlagert. Das ist aber kein Selbstläufer, da Wohnen eigentlich der Raum ist, in dem Privatheit stattfindet. Die Wohnung ist der Ort des Rückzugs, wir können die Tür zumachen und müssen uns nicht mit den Nachbar*innen auseinandersetzen. Deshalb geht es genau genommen nicht um das Wohnen in der Wohnung, sondern um den öffentlichen Raum, also den Raum, in dem eine direkte, offene aber auch kreative Aushandlung möglich wird, die sich an Möglichkeiten, an Potenzialen und Ideen der Menschen orientiert und weniger an Verboten und Geboten, die im Voraus verhindern oder einschränken. Natürlich gibt es Normen, es gibt Gesetze, aber können wir als Gesellschaft nicht so selbstbewusst und neugierig sein, um uns gegenseitig zuzuhören und zu versuchen wirklich allen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen? Es ist ganz wichtig zu verstehen, dass mir gegenüber ein Mensch sitzt, der von weit hergekommen ist, eine oftmals lange und beschwerliche Reise hinter sich und viel zurückgelassen hat. Ein Mensch mit gewissen, reflektierten Vorstellungen darüber, wie er oder sie leben möchte. Aus diesen Ideen, Wünschen und jeweils eigenen Utopien können gemeinsam Entwicklungen vorangetrieben werden und so können wir uns zusammen fragen, wie wir leben wollen.
Welche Rahmenbedingungen sind notwendig, damit diese Entwicklung neuer Formate möglich wird?
Das Problem ist, dass Geflüchtete de facto keine Repräsentation haben oder sich nicht repräsentiert fühlen. Daher finde ich das Konzept der „urban citizenship“ hilfreich: Damit werden alle Menschen, die einfach da sind, egal ob sie einen legalen Status haben oder nicht, sichtbar. Selbst wenn jemand keinen legalen Aufenthaltsstatus hat, gestalten alle Menschen durch ihr „Hiersein“ Stadt mit. Wieso sollten wir dann nicht auch diese Stimmen hören und ihnen ein politisches Mandat übertragen? Wir lamentieren ja oft, dass sich Leute nicht einbringen, aber eigentlich haben wir ihnen im Vorfeld aberkannt, dass sie sich einbringen dürfen. Und ich bin mir sicher, dass das einen positiven Einfluss auf die Entwicklung Deutschlands haben würde. Viele Menschen, die nach Deutschland flüchten, haben Energie, haben eine Vision, etwas nach vorne Gerichtetes – auf eine gemeinsame Zukunft hin. Sie wollen ihren Weg hier gehen – wie wir alle – und das wollen und können sie nicht allein, weshalb alle unsere Wege auch immer wieder gemeinsame Wege sind und werden. Aber wir wollen das nicht hören – oder können wir es nicht hören? Wir sind – bisher – nicht in der Lage, es zu verstehen.
Uljana Doda besucht die SchlaU-Schule. Eine Schule, die Geflüchtete unterrichtet, die keinen Zugang zum Regelsystem haben. Dabei verpflichtete sich Deutschland – wie auch alle anderen Vertragsstaaten – durch den Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, dass sie das Recht des Kindes auf Bildung anerkennen. Doch nicht nur das Beispiel von Uljana Doda zeigt, dass Bildungszugänge nach wie vor unterschiedlich gestaltet sind: Viele unbegleitete Minderjährige haben keinen Zugang zum Regelschulsystem.
Laut dem Weltbildungsbericht 2019 „Migration, Flucht und Bildung: Brücken bauen statt Mauern“ werden 85 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb des Regelsystems beschult. Laut Manos Antoninis, dem Direktor des Weltbildungsberichts verstärken separierende Maßnahmen die Bildungsbenachteiligung von Geflüchteten und Zuwander*innen. Deutschland müsse hier nachholen: „Deutschland ist stark in vielen anderen Bereichen. Das gemeinsame Lernen aller muss die nächste Aufgabe sein, der sich das Land stellt“.
Zudem werden Bildungsbiographien nach wie vor vererbt: Zwar zeigt die Mikrozensus-Erhebung des Statistischen Bundesamtes, dass gerade Menschen mit Migrationshintergrund öfter keinen Schulabschluss haben als Menschen ohne Migrationshintergrund. Dennoch betonen die Autor*innen des aktuellen OECD-Berichts „Bildung auf einen Blick“, dass weniger der Migrationshintergrund für den Bildungsweg ausschlaggebend ist, sondern viel mehr der soziale und ökonomische Status sowie der Bildungsabschluss der Eltern. So erreichen in Deutschland nur rund 15 Prozent der Erwachsenen mit Eltern ohne Abitur ein abgeschlossenes Hochschulstudium, im OECD-Durchschnitt liegt dieser Wert bei 21 Prozent.
1992 unterschrieb Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Allerdings erfolgte diese Ratifizierung unter einem Vorbehalt: Kinderrechte wurden dem nationalen Asyl- und Ausländerrecht nachgeordnet, dadurch ergaben sich insbesondere für Asylsuchende zwischen 16 und 18 Jahren erschwerte Bildungszugänge. Das ist der Hintergrund, wieso sich der Trägerkreis Junge Flüchtlinge gründete, der seit 2000 die SchlaU-Schule betreibt: Mithilfe eines schulanalogem Unterrichts sollte diese Lücke gefüllt werden.
2010 wurde dieser Vorbehalt aufgehoben, Restriktionen sind jedoch nach wie vor vorhanden. Viele der bestehenden Bildungsmöglichkeiten für Geflüchtete ab 16 Jahren zielen darauf ab, die Menschen so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Höhere Bildungsabschlüsse sind kaum vorgesehen. Das ist mit ein Grund, wieso es die SchlaU-Schule nach wie vor benötigt. Aber auch, weil sie auf die vielfachen Herausforderungen und Barrieren, mit denen junge Geflüchtete in Deutschland konfrontiert sind, Rücksicht nimmt.
Zudem erweiterte sich das Angebot der SchlaU-Schule Jahr für Jahr – von Alphabetisierungs – und Förderklassen, über das Nachbetreuungsprogramm Übergang Schule-Beruf, bis hin zur eigenen interdisziplinären Denkwerkstatt, der SchlaU-Werkstatt für Migrationspädagogik. Die Werkstatt soll helfen, all die Erfahrungen, die die Schule mit Geflüchteten gemacht hat, ins Regelsystem zu transferieren.
Dr.in Annette Korntheuer erzählt im Interview, wieso die SchlaU-Schule als Good-Practice-Beispiel eingeordnet werden kann und welche Rahmenbedingungen notwendig sind, damit Geflüchtete im Regelschulsystem erfolgreich sein können.
Mit welchen allgemeinen Problemen und Herausforderungen sind geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Migrant*innen im Bildungsbereich konfrontiert?
Ein großes Problem ist, dass es für junge Geflüchtete, die schon 15 oder 16 Jahre alt sind, gar kein Regelsystem gibt. In Bayern gibt es zwar die Berufsintegrationsklassen und auch bundesweit gibt es ähnliche Modelle, in denen Geflüchtete und Migrant*innen beschult werden. Diese sind jedoch stark auf die berufliche Ausbildung fokussiert und nicht so sehr auf höhere Schulabschlüsse. Das finde ich höchstproblematisch, weil es sehr wohl junge Geflüchtete und Migrant*innen gibt, die mit guten Bildungsvoraussetzungen kommen oder die sehr motiviert sind und in höhere Abschlüsse hinein möchten. In Bayern kommt noch dazu, dass aus aufenthaltsrechtlichen Gründen nicht für alle Geflüchtete Ausbildungserlaubnisse erteilt werden. Es ist noch nicht zu einer gelungenen Umsetzung der 3+2 Regelung gekommen. Die Folge ist, dass speziell junge Geflüchtete sehr viel Kraft und Motivation in ihre Schulbildung investieren und am Ende dieser Schulbildung vor dem Nichts stehen, weil sie in keine Ausbildung kommen.
Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit Geflüchtete im Regelschulsystem erfolgreich sein können?
Zentral – und zwar nicht nur für Geflüchtete, sondern für unsere diverse Gesellschaft – ist, dass es eine gute Diversity-Orientierung braucht. Da gehört sehr viel dazu. Das ist erstmal eine grundsätzliche Haltung: Wie können wir Regelsysteme für eine diverse Schülerschaft fit machen? Welche gezielten Unterstützungssysteme braucht es für einzelne Gruppen? Sehr gewinnbringend ist zudem, dass die Menschen direkt mitwirken und gestalten können – also im Sinne von Schülermitverwaltung, aber auch durch das Einbeziehen von Migrant*innen-Selbstorganisationen. Dadurch werden Migrant*innen als Expert*innen angesprochen und sie können aus ihrer Perspektive Strukturen verändern. In Bayern ist außerdem die sehr frühe Trennung nach Leistung problematisch. Das ist vor allem für Kinder und Jugendliche ein Problem, die Deutsch als Zweitsprache sprechen, aber auch für die Kinder und Jugendlichen aus sozial schwierigen Familien. Würde man diese frühe Trennung nach hinten schieben, haben Kinder und Jugendliche – egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund – bessere Chancen.
Valentine Auer arbeitet als freie Journalistin in Wien. In ihrem Schreiben fokussiert sie sich unter anderem auf die Auseinandersetzung mit aktuellen und vergangenen Migrations- und Fluchterzählungen. Zudem ist sie Chefredakteurin des Online-Mediums “DAS MAGAZIN für Menschenrechte & Zivilcourage“ und studierte Kultur- und Sozialanthropologie, Slawistik sowie Theater-, Film- und Medientheorie.
Benjamin Storck arbeitet als freier Redakteur in Wien. Zusätzlich arbeitet er als freier Fotograf für verschiedene Medien wie die Wiener Zeitung oder Progress. Momentan schreibt er an seiner Masterarbeit im Studiengang Klinische Psychologie an der Universität Wien.
Der Dokumentarfilm Der Gedanke Dazusein beleuchtet anhand von fünf Projekten, wie ein gutes Zusammenleben in Deutschland und Österreich von Menschen mit und ohne Fluchterfahrung aussehen kann. Durch Stimmen von Geflüchteten, Projektleiter*innen und Expert*innen fragt der Dokumentarfilm exemplarisch nach Bedingungen, um das Recht auf Wohnen, Arbeit und Bildung, auf gesellschaftliche Teilhabe und auf Gesundheitsversorgung verwirklichen zu können. Ein Film über Möglichkeitsräume und unmögliche Rahmenbedingungen.
Jimmy Nagy ist Gründer und Leiter der Kattunfabrik, einem Projekt, das Geflüchtete beim Eintritt in den österreichischen Arbeitsmarkt unterstützt. Damit erledigt er einen Job, für den eigentlich die Regierung zuständig wäre. Denn alle Vertragsparteien der Europäischen Sozialcharta – und damit auch Österreich und Deutschland – verpflichten sich, genügend Arbeitsvermittlungsdienste für alle Arbeitnehmer*innen einzurichten sowie eine geeignete Berufsberatung und Berufsausbildung sicherzustellen.
Tatsächlich werden sowohl in Österreich als auch in Deutschland immer mehr Stimmen laut, die zeigen, dass die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten besser funktioniere als erwartet. So erklärte beispielsweise Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Dezember 2018, dass „von mehr als einer Million Menschen, die vor allem seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, heute bald 400.000 einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben“. Und auch bei einem Blick auf die Statistiken der deutschen Bundesagentur für Arbeit, wird ein Anstieg der Beschäftigungsquoten seit 2016 bemerkbar, während die Arbeitslosenquoten stetig sinken.
In der OECD-Studie Settling In 2018 wird jedoch kritisiert, dass viele hochgebildete und im Ausland geborene Personen über ihrer Qualifikation beschäftigt sind. Das zeigt sich insbesondere im Vergleich zu im Ausland geborene Personen. Konkret liegt die Überqualifizierungsquote bei Menschen mit eigener Migrationserfahrung bei 31,4 und bei im Inland geborenen Personen bei 16,2 Prozent.
Die gelernte Schneiderin Shaima Sahak arbeitete bereits in Pakistan in der Textilbranche. Seit einem Jahr ist sie Teil der Kattunfabrik, absolvierte dort eines der Tutorien und arbeitet zusätzlich in einer Wiener Matratzenfabrik.
Während bei der Arbeitsmarktintegration der Fokus allzu oft auf Defizite der Geflüchteten liegt, will die Kattunfabrik an den bestehenden Kenntnissen der Neuzuwander*innen anknüpfen und sie beim Eintritt in den österreichischen Arbeitsmarkt begleiten.
Denn es ist keine Seltenheit, dass Menschen, die nach Europa flüchten, bereits Erfahrung in der Textilindustrie haben. Rund 30 Prozent der Syrer*innen, die nach Europa flüchteten, arbeiteten in ihrer Heimat in der Textilbranche. 15 Prozent von ihnen auf Meister*innen-Niveau. Bei den Geflüchteten aus Afghanistan arbeiteten rund 18 Prozent in der Textilindustrie, von ihnen sieben Prozent auf Meister*innen-Niveau.
Auf diese vorhandenen Fähigkeiten baut die Kattunfabrik auf und zwar mit einem breiten Angebot: Es gibt offene Beratungen für alle Geflüchteten, die bereits im Textilbereich gearbeitet haben. Zudem bietet die Kattunfabrik ein Tutorium als eine Art Orientierungswerkstatt an. Diese sind für alle Menschen – unabhängig von deren Aufenthaltsstatus – offen. Hier wird die Fachsprache ebenso vermittelt wie unterschiedliche Fertigkeitstechniken. In der Masterclass, die nur Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten offensteht, wird das Ziel verfolgt, die Menschen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Eine Möglichkeit dafür ist die Änderungs- und Reparaturschneiderei der Kattunfabrik, die „Voga84“, die von Lernenden und Lehrenden als Möglichkeit gegründet wurde, um für die Lernenden einen Weg aus den Transferleistungen zu finden.
Der Geschäftsführer des österreichischen Vereins Wirtschaft für Integration spricht im Interview über Fehler der Politik, die in puncto Arbeitsmarkt gemacht werden, aber auch darüber, Geflüchtete nicht als Problemgruppe zu sehen, sondern als Menschen mit vielfältigen und wichtigen Kenntnissen und Erfahrungen.
Welche Punkte sind zentral, um arbeitsmarktbezogene Maßnahmen sinnvoll umzusetzen?
Ich denke, dass zwei Ebenen sehr wichtig sind: Das eine ist zu schauen, welcher Bedarf auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vorhanden ist. In welchen Berufsbildern gibt es eine Zukunft? Dazu zählen auch Ausbildungsmöglichkeiten, die in anderen Ländern nicht bekannt sind. Man sollte junge Menschen zum Beispiel über die Lehre, die duale Ausbildung, informieren. Diese ist in Österreich selbstverständlich, aber in vielen Teilen der Welt nicht. Der zweite Punkt ist, dass man auf die vorhandenen Fähigkeiten fokussieren muss. Das betrifft auch soft skills, die mit den herkömmlichen Rastern von Personal-Verantwortlichen nur bedingt erkennbar sind: Wie muss ich in einem Evaluierungs- oder Bewerbungsgespräch fragen, um die Erfahrungen, die auch durch die Flucht gemacht wurden, zu erkennen?
Welche Forderungen haben Sie an die Politik, damit diesen Problemen entgegengewirkt werden kann?
Es braucht einen politischen Willen. Die aktuelle Diskussion, ob man asylsuchende Lehrlinge abschieben kann, zeigt das pure Unverständnis der politischen Verantwortlichen – auch für unternehmerisches Denken. Außerdem muss man Wege finden, um die deutsche Sprache gut erlernen zu können – und zwar auch schon während des Asylverfahrens und auf einem Level, das nicht nur A1 und A2 sicherstellt. Gerade höherqualifizierte Geflüchtete müssen die Möglichkeit haben, Deutsch auf B1, B2 und C1-Level zu erlernen – am besten in Verbindung zwischen Arbeit und Deutschkurs. Viele höherqualifizierte Geflüchtete arbeiten in einem Beruf unter ihren Qualifikationen, weil die Deutschkenntnisse noch nicht reichen und sie trotzdem den Lebensunterhalt und zusätzlich einen Deutschkurs finanzieren müssen.
Die Kattunfabrik will verstärkt die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen vorantreiben. Was benötigt es Ihrer Meinung nach, um Frauen zu fördern?
Die Arbeitsmarktintegration von Frauen ist nicht nur für die Frauen selbst, sondern für die Integration der gesamten Familie wichtig – und wir können davon ausgehen, dass 60 bis 70 Prozent der Frauen mit der Familie nach Österreich gekommen sind. Gelingt es, Frauen zu ermächtigen, hat das Auswirkungen auf ihr persönliches Selbstverständnis, auf ihr Selbstbewusstsein, auf ihren Status innerhalb der Familie, auf ihr Verhältnis zu ihrem Partner, auf das Rollenverständnis von Geschlechtern, das sie den Kindern weitergibt. Daher ist es wichtig, für diese Zielgruppe Programme zu entwickeln.
Christoph Bretschneider ist bereits seit seiner Kindheit Teil des Sport- und Jugendclubs Hövelriege . Mittlerweile ist er Trainer und zweiter Vorsitzender des Vereins. Er weiß um das inklusive Potential von Fußball. Doch nicht nur Fußball-, sondern Sportvereine insgesamt, ermöglichen eine gleichberechtigte Teilhabe und damit auch die Chance mit unterschiedlichen Menschen in Kontakt zu treten – und zwar auf Augenhöhe und ungeachtet von Sprachbarrieren. Das Recht auf Freizeit ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch, speziell für Kinder und Jugendliche, in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben.
Einen Hinweis darauf, wie es mit dem tatsächlichen Zugang von Migrant*innen und Geflüchteten in Sportvereinen aussieht, gibt der jährlich erscheinende Sportentwicklungsbericht des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB). Dieser zeigt, dass in einem Viertel der Sportvereine gar keine Menschen mit Migrationshintergrund zu den Mitgliedern zählen. Die Mehrzahl der Vereine, nämlich 54 Prozent, gibt einen Migrant*innen-Anteil von 1 bis 10 Prozent an.
Zudem sagen 73,2 Prozent der Sportvereine, dass sie Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zu ihrem Verein ermöglichen. Deutlich geringer ist das Engagement der Vereine für Flüchtlinge: 28,8 Prozent stimmen der Aussage, dass sich der Verein für Flüchtlinge engagiert, sehr oder eher zu. Noch um einiges geringer, ist der Anteil jener Vereine (18 Prozent), die gezielte Maßnahmen und Initiativen anbieten, um die Teilnahme von Geflüchteten oder Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern.
Datta Mridul ist Teil des SJC Hövelriege. Er lebt seit 2011 in Hövelhof, Nordhrein-Westfalen, und kommt seit 2017 regelmäßig zum Fußball spielen und zu anderen Vereinsaktivitäten. Mridul hat hier Freund*innen gefunden, die ihm viel bedeuten, die ihm – trotz fehlendem positiven Asylbescheid – Zukunftsperspektiven aufzeigen und Hoffnung geben.
Es ist ein etwas anderer Fußballverein. Das weiß Mridul ebenso wie Christoph Bretschneider, der zweite Vorsitzende des Vereins: „Das liegt an seiner Geschichte, das hat eine gewisse Tradition“, erklärt Bretschneider. Damit meint er eine humanitäre Tradition: Bereits Anfang der 1990er Jahre öffnete sich der Verein für Geflüchtete, die den Jugoslawienkriegen entkommen sind. Als junger Verein war der SJC Hövelriege auf Menschen unterschiedlicher Herkunft angewiesen, um den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wurde das gemeinsame Spielen schon damals mit weiteren Unterstützungsangeboten begleitet: Warmes Essen bereitzustellen, war eine Notwendigkeit.
Vereinsleben bedeutet dabei nicht nur Sport. Die Tätigkeiten beim SJC Hövelriege reichen von Holzarbeiten in der am Gelände bereitstehenden Schreinerei über Theaterprojekte für Kinder und Jugendliche bis hin zu Ausflügen – zum Beispiel nach Griechenland. Die Jugendfahrten nach Griechenland stellen dabei nicht nur den Sport, sondern antirassistische und antifaschistische Arbeit in den Mittelpunkt. Und auch in Hövelriege spielt Antirassismus-Arbeit eine Rolle, wenn auch nicht im Rahmen konkreter Maßnahmen, so doch im alltäglichen Zusammenleben: „Natürlich gibt es hier auch Vorurteile, natürlich passieren Sachen, die gegen Menschen anderer Herkunft gerichtet sind. Das muss im täglichen Gespräch bearbeitet werden“, sagt Bretschneider.
Laut dem Sportwissenschaftler Prof. Dr. Ahmet Derecik ist der Migrationshintergrund nicht unbedingt der entscheidende Faktor, wenn es um den Zugang zu Sportvereinen geht, sondern vielmehr der sozioökonomische Status. Vor allem Mädchen haben es hier schwer. Wie Sportvereine den Zugang für Menschen mit unterschiedlichen Biographien erleichtern können, erzählt er im Interview.
Welche konkreten Schritte benötigt es vonseiten des Sportvereins, um sich für unterschiedliche Zielgruppen zu öffnen?
Die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund oder mit Fluchterfahrung muss in einem ersten Schritt natürlich erreicht werden. Dafür braucht es eine gewisse Art von Öffentlichkeitsarbeit. Kooperationen mit der Kinder- und Jugendhilfe, mit der Schule, mit religiösen Organisationen, mit Jugend- und Sozialarbeitern können helfen, diesen Zugang zu erhalten. Darüber hinaus muss das Angebot zielgruppenspezifisch gestaltet werden – also weg von einem reinen Wettkampfbetrieb, hin zu einem niederschwelligen Angebot. Es muss über Mitgliedsbeiträge nachgedacht werden. Für Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status kann ein Mitgliedsbeitrag von fünf Euro schon eine Hürde sein. Auch die Anfahrtswege müssen teilweise organisiert werden, da Menschen mit Fluchterfahrung in Unterkünften leben, die oftmals außerhalb der Städte oder des Dorfkerns liegen.
Was kann die Politik dazu beitragen, um Integration nicht nur am Arbeitsmarkt und im Bildungsbereich voranzutreiben, sondern auch in puncto Freizeit und Sport?
Forderungen an die Politik liegen für mich auf zwei Ebenen: Es benötigt ein klares Statement, das zeigt, dass Menschen mit Fluchterfahrung in Deutschland willkommen sind und Integration durch Sport erwünscht ist. Im Integrationsplan der deutschen Bundesregierung ist das auch verankert, sogar prominent vertreten. Allerdings wird das in meinen Augen konterkariert durch gewisse politische Strömungen – durch den Mitglieder-Zuwachs für die AfD, aber auch durch die aktuelle Orientierung der CSU. Das ist nicht gewinnbringend für Integrationsmaßnahmen – sowohl im Sport als auch darüber hinaus. Auch der Sportverein selbst kann Maßnahmen speziell gegen Antirassismus entwickeln, um ein Signal zu setzen und sich klar gegen aktuelle politische Entwicklungen zu positionieren. Auf der anderen Ebene wünsche ich mir deutlich mehr Fördermaßnahmen. Wenn Integration erwünscht ist, dann ist es natürlich für jeden Verein wichtig, strukturelle Förderungen und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wir haben auf oberster Ebene bereits Maßnahmen, in die viele Gelder fließen. Es sollte aber mehr in die Fläche gegossen werden, um den Vereinen, die von diesen Maßnahmen noch nicht profitieren konnten, ein Stück weit Impulse zu geben. Damit Vereine in Zukunft diese Arbeit mit eigenen Kräften stemmen können.